T a g e s o r d n u n g
Mitgliederversammlung am Freitag, dem 24. Februar 2017, 19:30 Uhr,
in Goslar, Ortsteil Jerstedt, Auf dem Berge 48, Mehrzweckhalle
- Feststellung der fristgerechten Einladung (Anzeige GZ: 26.01.2017)
- Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Rechenschaftsberichte der Abteilungsleiter/innen
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Kassenwartes
- Entlastung des Vorstandes
- Ehrungen
- Anträge
- Satzungsänderung*
- Neuwahlen
- Verschiedenes
Anträge sind 14 Tage vorher beim Vorstand einzureichen.
Serkan Durmus
Vorsitzender
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung lädt der Vorstand zum Imbiss ein.
*Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung am 24.02.2017
Änderungen/Ergänzungen sind gelb/rot markiert
- 27 – Satzungsänderung
- Jede Satzungsänderung muss mit einem schriftlichen Antrag zur Mitgliederversammlung erfolgen und als Tagesordnungspunkt auf der Einladung aufgeführt sein. Anträge auf Änderung der Satzung müssen bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein.
- Sie sind nur dann beschlossen, wenn über fünfundsiebzig Prozent der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen.
- 28 – Ehrenamtspauschale
Der Verein kann an die Mitglieder des Vorstandes und an sonstige gewählte Funktionsträger pauschale Aufwandsentschädigungen und/oder sonstige Vergütungen für ihre Tätigkeit zahlen. Über die Höhe der pauschalen Aufwandsvergütung und/oder sonstigen Vergütungen beschließt der Vorstand unter Berücksichtigung der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit.
- 29 – Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie ist dann beschlossen, wenn über neunzig Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen.
- Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
- Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Stadt Goslar mit der Verpflichtung, es für die Förderung des Jugendsports in Goslar, Ortsteil Jerstedt, zu verwenden.
- Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall der steuerbegünstigen Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Goslar, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung des Jugendsports, Ortsteil Jerstedt, zu verwenden hat.
- 30 – Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 31 – Inkrafttreten
- Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 24.02.2017 in Kraft
- Damit sind alle vorherigen Satzungen ungültig.