Die Kündigungsfrist beträgt jeweils mindestens vier Wochen zum Quartalsbeginn, d.h. zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. jeden Jahres.
Hinweise:
Die Satzung kann hier eingesehen werden. *Ermäßigungen werden nur auf Vorlage eines Nachweises gewährt. Erwerbslose, Schüler und Studenten, Auszubildende über 18 Jahren oder bis zum vollendeten 29. Lebensjahr mit gültiger Bescheinigung